Allgemeine Geschäftsbedingungen
2. L e I s t u n g s u m f a n g u n d V e r t r a g s a b s c h l u ß
Unsere Angebote behalten 60 Tage ihre Gültigkeit. Kostenvoranschläge sind immer kostenpflichtig. Bei Auftragserteilung werden diese jedoch gutgeschrieben. Die Höhe der Spesen richtet sich nach dem Aufwand (z.B. Anfahrt, vermessen, Planung und Zeichnung), jedoch mind. € 100,-- netto. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt einer Bestellung eine Lieferung oder eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben. Das gilt auch für Bestellungen an unsere Handelsvertreter. Verbindlich ist nur der Text unserer Auftragsbestätigung oder Lieferschein. Alle technischen Daten unserer Kataloge, Listen und Zeichnungen sowie die Gewichts- und Maßangaben, erfolgen ohne jegliche Gewähr und sind unverbindlich.
3. L i e f e r t e r m i n e
Der Liefertermin der Auftragsbestätigung ist unverbindlich, sofern schriftlich nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Absende Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher oder unabwendbarer Ereignisse jedweder Art, sowie bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges wird der Besteller eine angemessene Nachfrist gewähren, bevor er Rechte aus dem Verzug geltend macht. Erst wenn die Nachfrist nicht eingehalten ist, kann der Besteller unter Ausschluss allen allfälligen Schadenersatzansprüchen schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
4. G e f a h r e n ü b e r g a n g u n d V e r s a n d
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat, das gilt auch für Teillieferungen. Das Transportrisiko ist von uns nicht abgesichert. Die Versandkosten werden nach tatsächlich anfallenden Kosten (Transport, Verpackung und dgl.) jedoch mindestens € 10,-- verrechnet. Ausgenommen davon sind Klein- und Nachlieferungen, die auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
Geänderte Versandvereinbarungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden, alle anders getroffene Vereinbarungen sind für uns unverbindlich.
5. P r e i s e , Z a h l u n g s b e d i n g u n g e n
Alle Preise verstehen sich ab Werk oder Auslieferungslager. Verpackungskosten, die uns vom Vorlieferanten in Rechnung gestellt werden, werden gesondert berechnet. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Dies gilt für alle von uns gestellten Rechnungen, auch Teilrechnungen. Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Bei Verzug von Bezahlung einer Rechnung werden sämtliche Forderungen einschließlich später fällig werdender Wechsel, ungeachtet eines vereinbarten Zahlungsziels, sofort fällig. Des Weiteren sind wir berechtigt von etwa laufenden Verträgen, auch wenn diese schon teilweise erfüllt sind zurückzutreten, ohne dass der Käufer hieraus irgendwelche Rechte gegen uns herleiten kann.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat verrechnet. Im Falle der Säumnis sind wir berechtigt, neben den Verzugszinsen auch Mahngebühren von € 9,- pro Mahnung, sowie die Interventions- und Inkassogebühren eines Kreditschutzbüros oder Rechtsanwaltes zu verrechnen.
Bei Zahlungsverzug oder Mahnklage werden sämtliche Nachlässe, Rabatte und Preisnachlässe hinfällig und rückverrechnet!
6. E i g e n t u m s v o r b e h a l t
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur gänzlichen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden noch offenen Forderungen. Die Vorbehaltswaren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Die aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer mit ihrem Entstehen an uns zur Sicherung unserer Forderungen zur Gänze ab. Wir sind berechtigt, sämtliche von uns gelieferten und vorrätigen Waren jederzeit zurückzufordern.
Kommissionsware
Der Zeitraum von Waren, die von uns zur Verfügung gestellt werden (Ausstellungen, Veranstaltungen, Messen etc.), ist auf 30 Tage beschränkt. Eine Verlängerung dieses Zeitraumes ist nur schriftlich möglich (siehe Pkt. 2.). Nach Ablauf dieser Zeitspanne sind wir berechtigt, den Artikel in Rechnung zu stellen. Die Abholung und Rückführung ist vom Kunden zu organisieren. Bei Beschädigung oder Zerstörung der zur Verfügung gestellten Artikel, wird eine prozentuelle Wertminderung bzw. der Warenwert geltend gemacht.
7. W a r e n r ü c k s e n d u n g e n
Rücksendungen können nur mit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung und nur frachtkostenfrei vorgenommen werden. Alle Kosten für Liefern, Zurücknehmen, Instandsetzen und Neuverpacken werden an der Gutschrift gekürzt.
8. G e w ä h r l e i s t u n g u n d H a f t u n g b e i M ä n g e l
Die Gewährleistung beträgt 6 Monate. Der Käufer hat sofort erkennbare Mängel unverzüglich nach Empfang, andere Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden. Bei Lieferung der Ware durch einen Spediteur oder Paketdienst ist das Schadenprotokoll sofort aufzunehmen und an uns weiterzuleiten. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir bei Schäden für leichte Fahrlässigkeit nicht haften.
§ 924, 2.Satz ABGB, der eine gesetzliche Vermutung enthält, ist abgedungen. Ebenso verzichten unsere Kunden uns gegenüber als Vormann, sowie sie einem Verbraucher für von uns gelieferte Waren gewährleisten mussten, auf den besonderen Rückgriff nach § 933b ABGB.
Soweit unser Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Veräußerung durch uns von gebrauchten, beweglichen Sachen auf ein Jahr verkürzt.
B 3. Masse und Gewichte
Abweichungen der Masse und Gewichte sind aufgrund der Materialbeschaffenheit nicht immer zu vermeiden und gelten nicht als Mängel.
9. G e r i c h t s s t a n d u n d E r f ü l l u n g s o r t
Als örtlich zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung wird das sachlich zuständige Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Stand: 01. November 2003
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